FAQ: ePA Konnektor-Funktionalitäten (PTV4)

Wofür brauche ich die PTV-Lizenz?

Mit der PTV3/4 Lizenz werden die Module NFDM, eMP, ePA und die Komfortsignatur im Konnekor freigeschaltet. Per Gesetz muss die ePA von einer Praxis genutzt werden können, sodass die Bestellung verpflichtend ist.

Was kostet die Lizenz und was wird gefördert?

Wir haben uns entschieden alle Module in einer Bestellung zu bündeln. Darunter fallen die kostenpflichtigen Updates für den Konnektor (E-Health-Konnektor (PTV3) + ePA-Konnektor (PTV4)) sowie Anpassung für das PVS (ePA + eRezept). Diese Kosten werden vollständig durch die KV erstattet. Das Paket kostet einmalig 1200 € und wird mit 1200 € gefördert.
Gleichzeitig erhöht sich die monatliche Wartung für den Konnektor um 3,75 €.* Gefördert wird dies mit 10 € pro Quartal (3,33 € pro Monat). Die Differenz von 0,42 € wird mit der Pauschale für den VPN-Zugangsdienst verrechnet (Sie erhalten 248 € pro Quartal und zahlen 231 €). (* wenn bis zum 30.09.2021 bestellt worden ist)

Wie wird die Lizenz im Konnektor aktiviert?

Nach der Bestellung kann die Lizenz aus DURIA heraus mit dem Befehl "egk ptv" heruntergeladen und auf den Konnektor übertragen werden. Hierfür benötigen Sie vom Server Zugriff auf www.duria.de. Bitte führen Sie nach der Lizensierung einen Neustart des Konnektors durch.

Kann ich einen "fremden" Konnektor über Duria lizensieren?

Es können nur Lizenzen für Secunet-Konnektoren bezogen werden die entweder bei uns erworben oder bei denen der VPN Zugangsdienst über uns läuft. Ist dies nicht der Fall, wenden Sie sich bitte an den Verkäufer Ihres Konnektors um das Vorgehen zu erfragen.

Werden weitere Kartenterminals gefördert?

Ja. Je angefangene 625 Betriebsstättenfälle werden nochmals 595 Euro ausgezahlt. Laut Finanzierungsvereinbarung gilt dabei:
„Für die Ermittlung der stationären Kartenterminals nach Absatz 3 ist  die jeweilige durchschnittliche Anzahl der Betriebsstättenfälle mit persönlichem Arzt -Patienten-Kontakt gemäß § 6 Absatz 1a der Quartale 3 und 4 des Jahres 2016 und der Quartale 1 und 2 des Jahres 2017 maßgeblich. Für Vertragsarztpraxen, die nach dem 31. März 2015 zugelassen wurden, gilt mindestens der Fachgruppendurchschnitt der vorgenannten Quartale.“
Bei Fragen zur Berechnung oder der Anzahl der tatsächlich geförderten Geräte wenden Sie sich bitte an Ihre KV.

Wie erhalte ich die Förderung der KV?

Die KVen haben unterschiedliche Verfahren wie die Förderung der Kartenlesegeräte sowie der PTV-Lizenz ausgezahlt wird. Bei der KVNO und KVWL muss man sich im Mitgliederbereich der KV anmelden und dort einen Antrag ausfüllen. Bei anderen KVen muss eine GOP oder Pseudo-GOP bei einem Patienten abgerechnet werden. Prüfen Sie bitte auf der Webseite Ihrer KV wie der Vorgang abläuft und fragen ggf. bei der KV direkt nach.

Wie erstelle ich einen Notfalldatensatz?

Das Modul für den Notfalldatensatz wird aktuell fertig gestellt und wird demnächst ausgeliefert. Der grobe Ablauf, ist wie folgt: Sie erstellen den Datensatz im Notfallmodul, signieren diesen per HBA und schreiben Ihn im Anschluss auf die eGK. Liegt noch kein Notfalldatensatz auf der eGK vor, muss zusätzlich eine Patienteneinwilligung auf die Karte geschrieben werden. Je nach dem, wie die eGKs eingestellt sind, muss der Patient beide Aktionen durch Eingabe seiner persönlichen eGK PIN bestätigen. Das Erstellen des Datensatzes und das Schreiben auf die Karte können auch getrennt durchgeführt werden. Die Signaturen erfolgen ausschließlich per G2 HBA.

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