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04.12.2024
Aktuelles zur elektronischen Patientenakte
In den letzten Wochen haben wir ein tiefes Tal der Tränen durchlaufen und es immer noch nicht vollständig überwunden. Seit Monaten wurde uns zugesichert, dass zum 14.Okt. 2024 die Referenzumgebung bei der gematik mit echten Komponenten zur Verfügung steht, um endlich Tests an realen Komponenten durchführen zu können. Bisher konnten wir nur gegen Simulatoren sog. Mockups der gematik testen. Der vereinbarte Termin wurde von der gematik nicht eingehalten, erst viele Wochen später – Ende November - können wir sagen, dass Tests gegen die beiden ePA-Aktenserver möglich sind.
Von einer Stabilität des Referenzsystems können wir bis heute nicht guten Gewissens reden. Wiederholt und sprunghaft verhalten sich die Systeme unterschiedlich. Mal funktioniert das Laden der elektronischen Medikationsliste, mal funktioniert es dann wieder nicht. Die Signaturprüfungen der beiden ePA-Aktensysteme unterscheiden sich deutlich voneinander. Darüber hinaus stellen wir ernüchternd fest, dass die beiden ePA-Aktenserver derzeit weder kompatibel noch interoperabel sind. Dies sind Eigenschaften, die uns seit Jahren von Seiten der gematik versprochen wurden.
Offenbar hat das BMG die vielen Problembereiche erkannt und auf ein Schreiben vom Bundesverband der IT-Hersteller im Gesundheitswesen reagiert. Laut Schreiben des BMG vom 18.11.2024 gilt nun folgendes für die Anwender und für uns PVS-Häuser:
Die produktive Nutzung und Testung der ePA beginnt ab dem 15.1.2025 zunächst bei den Leistungserbringern der Modellregionen. Daher ist der Rollout des ePA-Moduls zunächst nur für die PVS-Hersteller mit Installationen bei den Leistungserbringern der Modellregionen notwendig. (Die Installation in anderen Regionen außerhalb der beiden bekannten Modellregionen Hamburg und Franken ist eine Kann-Option, d.h. der bundesweit verpflichtende Rollout des ePA-Moduls zum 15.1.2025 ist vom Tisch). Die PVS-Häuer müssen zunächst ein vereinfachtes Konformitätsverfahren bei der gematik bis zum 15.1.2025 durchlaufen. Dieses Vorgehen ist zeitlich befristet. Das PVS muss zu einem späteren Zeitpunkt vor dem bundesweiten Rollout vollständig KOB-bestätigt sein. Was dies bedeutet, ist derzeit aber auch noch ungewiss. Der bundesweite Rollout, zusammen mit der Nutzungsverpflichtung der Leistungserbringer, schließt sich erst an, wenn die Erfahrungen in den Modellregionen positiv sind.
Vorgehen von Duria:
Ab dem 15.01.2025 wird in einzelnen Testpraxen die Funktionalität der ePA geprüft. Nach einer erfolgreichen Testphase werden wir ein Update bereitstellen und die ePA für alle freigeben. Dazu wird es dann auch eine (oder mehrere) Onlineveranstaltungen geben, in denen wir Ihnen das ePA Modul vorstellen. Wir werden Sie dazu per eMail einladen. Zu welchem Zeitpunkt dies erfolgen kann, lässt sich heut noch nicht abschätzen. Derzeit ist eine 4 wöchige Testphase geplant. Wir erwarten jedoch, dass diese deutlich verlängert wird.
Update:
04.12.24 Duria hat gestern als eines der ersten Systeme die Konformitätsbestätigung für die ePA 3.0 erhalten.